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Reisebedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Vividus-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. 1.2 Mit der Anmeldung bieten Sie auf der Grundlage der Reiseausschreibung uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, Mail oder telefonisch erfolgen. Werden bei einer Anmeldung weitere Teilnehmer mit angemeldet, so erkennt der Anmelder die vorliegenden Reisebedingungen – auch im Namen und im Auftrag der mit genannten Teilnehmern – verbindlich an, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Mit unserer Reisebestätigung erhalten Sie den Reisesicherungsschein, damit Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, gegen Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind. 2. Bezahlung: 2.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von € 100,- oder max. 20 % des Reisepreises zu leisten. Spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn ist der restliche Reisebetrag fällig. Sie erhalten dann umgehend die Reiseunterlagen 2.2. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie die Gesamtkosten für von uns vermittelte fremde Flugleistungen sind mit Rechnungsstellung fällig.
3. Reiserücktritt und Umbuchung: 3.2 Im Falle des Rücktritts oder Nichtantrittes der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung müssen wir folgende Rücktrittsgebühren verrechnen: Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 10 %,vom 44. – 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, vom 29. – 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %, vom 14. bis 08. Tage vor Reisebeginn 50 %, vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 70 % und vom Anreisetag und bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises. Der Kunde hat aber die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist (% 309 Ziff. 5b BGB). In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 3.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Reisenden gemäß § 651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 4. Leistungen: 4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind unsere Leistungsbeschreibungen maßgebend. Die angegebenen Etappenorte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen oder angewanderten Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der engeren Umgebung müssen wir im Einzelfall voraussetzen.
5. Haftung und Haftungsbeschränkung 5.1 Vividus-Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs-träger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen auf der Buchungsbestätigung. 5.3 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u. ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen. 5.5 Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Körperschäden. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 5.6 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tage, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. 6. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
6.1 Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
6.2 Falls der Reisende die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält, muss er Vividus – Reisen umgehend benachrichtigen. 7. Körperliche Anforderungen 7.1. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. 8. Sonstiges 8.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. 9. Datenschutz Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, sortiert nach Namen, Vornamen, Zustieg und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies Vividus Reisen gegenüber bei Buchung oder Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 Absatz 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
10. Gerichtsstand/Anwendbares Recht 10.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. 10.2 Der Kunde kann Vividus Reisen nur an seinem Sitz verklagen. 10.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 11. Kundengeldsicherung Seit November 1994 sind deutsche Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge eines Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Vividus Reisen Ulrich Wiblinger ist für das beschriebene Insolvenzrisiko bei der R+V Allgemeine Versicherung AG versichert.
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